AGB
Hagmann Produkte AG
Adelbach 993
9126 Necker
Hagmann Produkte AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Grundsatz
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Hagmann Produkte AG („Hagmann Produkte AG“) und ihren Kunden („Kunde“) für den Bezug von Produkten (Reinigungs- und Desinfektionsmittel) und/oder Dienstleistungen (Servicemodule) abschliessend, soweit sie den Bedingungen in der schriftlichen Offerte von Hagmann Produkte AG nicht entgegenstehen. Sie gehen allfällig anderslautenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden in jedem Fall vor, ausser Hagmann Produkte AG hätte solche ausdrücklich schriftlich akzeptiert.
II. Verkaufsbedingungen / Bezug von Produkten
2. Vertragsabschluss
2.1 Grundlage der Bestellung bildet die Offerte oder eine gültige Preisliste der Hagmann Produkte, welche insbesondere den Kaufgegenstand und dessen Kaufpreis definiert. Mit der Bestellung durch den Kunden, welcher die Bezugsmenge definiert, wird der Vertragsabschluss verbindlich.
2.2 Eine schriftliche Bestätigung der Bestellung durch Hagmann Produkte AG erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden; sie ist durch den Kunden nach Eingang zu prüfen und gegebenenfalls zu rügen.
2.3 Ohne ausdrücklichen Widerspruch des Kunden erfolgt der Versand von Rechnungen ausschliesslich in elektronischer Form an eine vom Kunden zu bestimmende E-Mail Adresse. Der Aufwand für eine postalische Zustellung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
3. Lieferung und Annahme
3.1 Hagmann Produkte AG setzt alles daran, die genannten Lieferfristen einzuhalten. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, die Hagmann Produkte AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, aber auch bei verspäteter Lieferung von Zulieferern der Hagmann Produkte AG, verlängern sich die Lieferfristen (unabhängig davon, ob es sich um unverbindliche oder ausnahmsweise als verbindlich vereinbarte Lieferfristen handelt) ohne weiteres.
3.2 Hagmann Produkte AG behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls Fabrikation oder Lieferung innerhalb der gesetzten Frist ausserordentlich erschwert oder unmöglich werden. Lieferverzögerungen geben dem Kunden keinen Anspruch auf Schadenersatz. Teillieferungen sind zulässig.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei Erhalt der Lieferung diese anzunehmen, unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Arbeitstagen (Eingang bei Hagmann Produkte AG), schriftlich bei Hagmann Produkte AG zu rügen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 Arbeitstagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Hagmann Produkte AG zu rügen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt.
4. Erfüllungsort und Gefahrtragung
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die Lieferung als erfüllt und Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, wenn der Kaufgegenstand die Geschäftsräume von Hagmann Produkte AG oder bei Direktlieferung diejenigen des Zulieferanten von Hagmann Produkte AG verlassen hat. Werden ICC Incoterms verwendet, so gelten die jeweils aktuellen offiziellen Anwendungsregeln der ICC (International Chamber of Commerce) als integrierender Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde alleine für die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Zusammenhang mit der Handhabung, dem Umgang oder dem Handel mit Chemikalien bzw. Gefahrengut verantwortlich. Der Kunde bestätigt, die entsprechende Gesetzgebung (z.B. ADR, Chemikaliengesetz, Umweltschutzgesetz, Lebensmittelgesetz, Gewässerschutzgesetz, Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, etc.) sowie die einschlägigen Verordnungen zu kennen und einzuhalten.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1 Hagmann Produkte AG wird nach eigener Wahl entweder mangelhafte Produkte zurücknehmen und durch mangelfreie Ware ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
5.2 Allfällige Beratungen zur Anwendung der erworbenen Produkte (z.B. Dosierungen, Konzentrationen oder Vorsichtsmassnahmen) erfolgen durch Hagmann Produkte AG nach bestem Wissen und als Kulanzleistung, jedoch unverbindlich.
5.3 Die Haftung für einen allfälligen Schaden beim Kunden aufgrund verlängerter Lieferfristen oder eines Vertragsrücktritts und jede über die in vorstehender Ziff. 5.1 umschriebene Gewährleistung, sind – innerhalb der gesetzlichen Schranken – wegbedungen. Insbesondere haftet Hagmann Produkte AG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Verlust an Aufträgen, etc.), Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch den Kaufgegenstand selbst oder dessen Gebrauch oder durch Verletzung von Produktesicherheitsvorschriften oder Vorschriften der Chemikaliengesetzgebung entstehen, oder für Drittpersonen bzw. Hilfspersonen.
Diese Haftungsausschlüsse gelten nicht für Absicht und grobe Fahrlässigkeit seitens Hagmann Produkte AG.
6. Preise und Konditionen
6.1 Sämtliche Preisangaben stützen sich auf die bei Offertstellung (Webshop) herrschenden Kostenfaktoren. Ergeben sich nach Bestellung und vor Lieferung Erhöhungen der Beschaffungskosten durch Preisaufschläge bei Zulieferanten, durch (zusätzliche) fiskalische Belastungen, Zollerhöhungen, Erhöhungen der Transport- oder Versicherungskosten, stärkere Währungsschwankungen oder ähnliches, so behält sich Hagmann Produkte AG eine entsprechende Preisanpassung vor. Bei einer Preiserhöhung ist der Kunde berechtigt, sofern auf sein sofortiges schriftliches Ersuchen hin die Preiserhöhung nicht rückgängig gemacht wird, von der Bestellung zurückzutreten. Anstelle einer Preisanpassung behält Hagmann Produkte AG sich vor, vom Vertrag zurückzutreten und eine neue Offerte zu unterbreiten.
6.2 Hagmann Produkte AG ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Fehlen derartige Sicherheiten, ist Hagmann Produkte AG in begründeten Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Leihgebinde
Container, Fässer, Kunststoffpaletten, Drumtainer und Paloxen stehen den Kunden als Leihgebinde zur Verfügung. Nicht zurück gegebene Leihgebinde werden in Rechnung gestellt. Hagmann Produkte AG behält sich vor, für die Gebinde ein Depot zu verlangen. Durch den Kunden sind für die Rückführung, Hagmann Produkte AG Leihgebinde klar von Fremdgebinden zu separieren.
Werden dem Transportunternehmen, vom Kunden Fremdgebinde mitgegeben, so werden diese unter Kostenfolge an den Kunden zurückgesendet.
III. Allgemeine Bedingungen für Dienstleistungen Hagmann Produkte AG
8. Dienstleistungen
8.1 Hagmann Produkte AG bietet dem Kunden zusätzlich zum Kauf der Produkte (Kapitel II. der AGB) unter dem Begriff „Hagmann Produkte Services“ optionale Dienstleistungen, wie Schulungen und Beratungen an.
8.2 Die Dienstleistungen können vom Kunden einzeln oder in Verbindung miteinander oder in Verbindung mit einem Produktekauf bezogen werden. Der konkrete Bedarf des Kunden und damit der Leistungsumfang von Hagmann Produkte AG sowie die Gegenleistung des Kunden werden gemeinsam erarbeitet und schriftlich festgehalten. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen Hagmann Produkte AG (Kapitel III. der AGB) sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Kapitel IV. der AGB) sowie soweit sinnvoll sinngemäss die allgemeinen Verkaufsbedingungen (Kapitel II. der AGB).
9. Preise und Konditionen
9.1 Hagmann Produkte AG stellt dem Kunden in der Regel entsprechend der erbrachten Dienstleitung Rechnung.
9.2 Zusätzlich stellt Hagmann Produkte AG dem Kunden die in Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen effektiv angefallenen Spesen (z.B. für Reise, Verpflegung und Übernachtung) sowie Auslagen für Leistungen Dritter (z.B. für Behörden, Experten) in Rechnung. Soweit erforderlich, stellt Hagmann Produkte AG Mehrwertsteuern in gesetzlich vorgeschriebener Höhe in Rechnung.
9.3 Honorarschätzungen werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Kalkulation getroffenen Annahmen abgegeben. Falls unvorhergesehene Umstände eintreten, die zu höheren Kosten führen, wird Hagmann Produkte AG den Kunden sobald als möglich über Gründe und Umfang in Kenntnis setzen. In diesem Fall werden die Kosten für die Dienstleistung nach Aufwand in Rechnung gestellt nach Massgabe der dann gültigen Stundensätze.
10. Ergebnisse der Dienstleistung / Umsetzung
10.1 Nach Beendigung der Dienstleistung gibt Hagmann Produkte AG auf Aufforderung des Kunden hin sämtliche Unterlagen, Daten etc., welche im Eigentum des Kunden stehen, diesem wieder heraus. Hagmann Produkte AG ist berechtigt, Kopien zu erstellen. Hagmann Produkte AG behält sich jedoch vor, daran ein allfälliges Retentionsrecht geltend zu machen.
10.2 Hagmann Produkte AG übergibt dem Kunden die Ergebnisse ihrer Dienstleistungen (Berichte, Konzepte, Pläne, etc.) schriftlich oder in elektronischer Form. Diese sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Entwürfe, Zwischenberichte oder mündliche Auskünfte können Abweichungen von den unterzeichneten Dokumenten enthalten und sind nicht verbindlich. Die Arbeitspapiere sind Eigentum von Hagmann Produkte AG und müssen dem Kunden nicht herausgegeben werden.
10.3 Der Kunde darf die Ergebnisse der Dienstleistungen von Hagmann Produkte AG nur für sich selbst und zum angegebenen Zweck nutzen. Die Ergebnisse der Dienstleistungen dürfen ohne schriftliche Einwilligung von Hagmann Produkte AG Dritten nicht zur Kenntnis gebracht oder übergeben werden.
10.4 Der Kunde trägt die Risiken, welche die Umsetzung der Empfehlungen und Lösungsvorschläge von Hagmann Produkte AG birgt. Für Schäden, welche aus der Umsetzung hervorgehen, kann der Kunde Hagmann Produkte AG nicht haftbar machen.
11. Urheberrechte
Die Urheberrechte an den im Rahmen von oder im Hinblick auf Schulungen und Ausbildungen erstellten bzw. abgegebenen Unterlagen in Papier- oder elektronischer Form stehen ausschliesslich Hagmann Produkte AG zu.
12. Vertrauliche Informationen
Hagmann Produkte AG kann im Zusammenhang mit dem Erbringen ihrer Dienstleistungen vertrauliche Unterlagen oder Informationen über das Geschäft des Kunden erlangen. Hagmann Produkte AG legt vertrauliche Informationen, welche einer gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflicht unterstehen, nur offen, soweit sie dazu aufgrund von Gesetz oder behördlicher Verfügung verpflichtet wird, gegenüber Dritten soweit dies für das Erbringen der Dienstleistungen erforderlich ist (z.B. beim Beizug von Dritten als Experten) oder gegenüber ihren Rechtsberatern und Versicherern.
13. Gewährleistung und Haftung
Hagmann Produkte AG verpflichtet sich zur gewissenhaften und sorgfältigen Dienstleistungserbringung. Unabhängig von der geltend gemachten Anspruchsgrundlage haftet Hagmann Produkte AG nur für Schäden, die durch ihr grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursacht wurden. Darüber hinaus ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit jede Haftung wegbedungen, insbesondere haftet Hagmann Produkte AG nicht für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte und mittelbare Schäden (wie entgangener Gewinn, Verlust an Aufträgen, etc.) oder für Drittpersonen bzw. Hilfspersonen.
IV. Allgemeine Geschäftsbedingungen
14. Zahlungsbedingungen und Verzug des Kunden
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen netto, ohne Abzug irgendwelcher Art, innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Auf die Geschäftsbeziehungen zwischen Hagmann Produkte AG und ihren Kunden ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) vom 11. April 1980.
15.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von Hagmann Produkte AG. Hagmann Produkte AG ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Sitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen dieser Bedingungen sowie alle unter diesen Bedingungen notwendig werdenden Erklärungen bedürfen der Schriftform.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Teil dadurch nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung ist diese durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Lücke offenbar wird.
16.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle früheren Versionen.
16.4 Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen deutschen Fassung. Im Übrigen behält Hagmann Produkte AG sich jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Necker, 1.1.2025